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BGH, 06.09.1960 - 5 StR 130/60 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der Darlegung von Revisionsgründen im Strafprozess - Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Totschlags
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- RG, 10.10.1933 - I 1011/33
Zur Frage der Berechtigung preußischer Forstbeamter, auf fliehende Jagdfrevler zu …
Auszug aus BGH, 06.09.1960 - 5 StR 130/60
Hierfür genügt ein Verhalten, das zwar noch kein Recht verletzt, aber unmittelbar in eine Verletzungshandlung umschlagen kann und dadurch den Eintritt einer unmittelbaren Rechtsverletzung androht, wobei durch Hinausschieben der Abwehrhandlung der Erfolg der Abwehr gefährdet werden würde (vgl. RGSt 67, 337, 339).Notwehr gegen Notwehr gibt es nicht (vgl. RGSt 67, 337, 340).
- BGH, 06.06.1952 - 1 StR 708/51
Züchtigung - §§ 223, 16, 17 StGB, 'Doppelirrtum'
Auszug aus BGH, 06.09.1960 - 5 StR 130/60
Ein vermeidbarer Verbotsirrtum kann lediglich die Schuld mindern (vgl. BGHSt 3, 105).